Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychischen Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden. Ziel einer Psychotherapie ist insbesondere,

  • bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen,
  • psychische Leidenszustände zu heilen oder zu lindern,
  • in Lebenskrisen zu helfen,
  • gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern
  • oder die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern (vgl. Definition des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, Stand 2017)

 Die Ausübung von Psychotherapie ist seit dem Jahr 1991 im Psychotherapiegesetz gesetzlich geregelt.


Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. § 15 des Psychotherapie-gesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

(Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie)