Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychischen Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden. Ziel einer Psychotherapie ist insbesondere,
Die Ausübung von Psychotherapie ist seit dem Jahr 1991 im Psychotherapiegesetz gesetzlich geregelt.
Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. § 15 des Psychotherapie-gesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.
Dr. Johannes Jurka
Psychotherapie, Supervision, Coaching, Moderation, Training
Psychotherapeut (Existenzanalyse und Logotherapie)
Seuttergasse 44/31, 1130 Wien
0664-4345692
johannes@jurka.at